LOGOPÄDIE PRAXIS LANKWITZ
 

Wir freuen uns, Sie auf unserer Homepage begrüßen zu dürfen. In unserer Praxis bietet unser Team logopädische Behandlungen für Menschen aller Altersstufen an. Sie haben auf unserer Webseite die Möglichkeit unsere Praxis kennenzulernen sowie unsere vielfältigen Leistungsangebote. Bei Fragen oder Terminwünschen freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Was ist Logopädie ?

Logopädinnen und Logopäden untersuchen und behandeln Patienten mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen. Hierzu zählen unter anderen: Kinder mit Auffälligkeiten im Spracherwerb oder in der Aussprache, Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten oder myofunktionellen Störungen Kleinkinder mit orofazialen Einschränkungen, Ess- und Trinkschwierigkeiten, Körper- und/oder Mehrfachbehinderungen sowie Hörstörungen Patienten nach Schlaganfällen oder mit neurologischen Erkrankungen wie Morbus Parkinson, Multipler Sklerose, Amyotropher Lateralsklerose (ALS) Patienten nach Schädel- oder Hirnverletzungen oder Tumorerkrankungen Patienten mit einer Stimmstörung Patienten mit Redeflussstörungen (Stottern, Poltern) – Menschen mit demenziellen Erkrankungen Für den Beginn einer logopädischen Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese darf bei unserem Erstgespräch nicht älter als 28 Tage sein (Ausstellungsdatum). Privatversicherte Patienten und Selbstzahler schließen einen Behandlungsvertrag mit unseren Praxen ab. Nähere Informationen hierzu erteilen wir Ihnen gerne. Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung.

Erfahren Sie mehr über Logopädie

Wer übernimmt die Kosten der Therapie?

Die Kosten übernehmen bis zum 18. Lebensjahr in der Regel die gesetzlichen und privaten Krankenkassen, da die Logopädie zur medizinischen Grundversorgung gehört. Ab dem 18. Lebensjahr müssen 10% der Behandlungskosten zugezahlt werden. Es sei denn, es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor. Sind Sie privat versichert, erhalten Sie zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung. Bitte klären Sie zeitnah die Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse ab.

Wann sind Hausbesuche möglich?

Gerne kommen wir auch zum Hausbesuch zu Ihnen, wenn Ihnen ein Gang in unsere Praxis nicht möglich ist oder eine Therapie in Ihrem häuslichen Umfeld indiziert ist.

Hausbesuche sind möglich, wenn Ihr Arzt dies verordnet und  auf der Heilmittelverordnung entsprechendes Feld angekreuzt wurde. Dies ist ei vielen neurologischen Störungsbildern der Fall.

Wer stellt die logopädische Verordnung aus?

Folgende Fachärzte können Ihnen eine Logopädische Therapie verordnen: Allgemeinärzte, Kinderärzte, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Phoniater, HNO-Ärzte, Pädaudiologen, Sozialpädiatrische Zentren (SPZ/ DBZ/ MVZ), Zahnärzte, Kieferorthopäden, Neurologen.

Bitte achten Sie darauf, dass zwischen dem Ausstellungsdatum und dem Ersttermin maximal 28 Tage liegen dürfen. Daher ist zu empfehlen, die Verordnung erst kurz vor Therapiebeginn zu holen.

Kontakt

Telefon: +4917684965317

Fax:     03086454431

E-Mail: praxis@lankwitz-logopaedie.de

Adresse: Leonorenstraße 92, 12247 Berlin

 

 

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